Ermittlungen wegen Kulturgutkriminalität – Ermittlungsbehörden sind einem mutmaßlichen Netzwerk gewerbsmäßiger Raubgräber auf der Spur

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt-Baden-Württemberg führen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren im Bereich der mutmaßlich organisierten Kulturgutkriminalität. In diesem Zusammenhang wurden am 22. April 2026 zeitgleich Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern sowie in Österreich durchgeführt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht insbesondere gegen das Kulturgutschutzgesetz verstoßen zu haben. Dieses verbietet das Inverkehrbringen und den Handel von Kulturgut, wenn dieses ohne behördliche Genehmigung geborgen oder unrechtmäßig erlangt wurde.

Es besteht der Tatverdacht, dass ein international agierendes kriminelles Netzwerk über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch archäologische Kulturgüter illegal geborgen und gewerbsmäßig in den Handel eingebracht hat.

Unter Koordination des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wurden insgesamt 19 Objekte im Bundesgebiet und in Österreich durchsucht. Die Maßnahmen erstreckten sich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, sowie Niederösterreich. Sie erfolgten in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung einer Vielzahl nationaler und internationaler Fachinstitutionen, darunter das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, das Württembergische Landesmuseum, die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Bundeskriminalamt, mehrere Landeskriminalämter sowie Polizeibehörden aus Österreich.

Durchsucht wurden Wohn- und Geschäftsräume. Hierbei wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Unter anderem fanden die Ermittlerinnen und Ermittler eine Vielzahl archäologischer Gegenstände. In einem Gebäude wurden zudem historische Schusswaffen sichergestellt. Die Untersuchung der sichergestellten Gegenstände dauert an.

Auf die Spur der Täter, die arbeitsteilig und in wechselnden Gruppierungen agiert haben sollen, um die Kultur- und Kunstschätze illegal zu beschaffen und zu verkaufen, kamen die Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im Juni 2025. Bei zwei Tatverdächtigen wurden damals eine Vielzahl archäologischer Objekte sichergestellt, darunter befanden sich nach einer ersten Einschätzung auch bedeutsame Kulturschätze.

Nach bisherigem Ermittlungsstand sollen die Täter gezielt archäologisch bedeutsame Fundorte in Deutschland, Österreich und Spanien aufgesucht haben, um dort mit Metalldetektoren und teilweise auch durch Unterwassererkundungen Kulturgüter illegal zu bergen. Diese Objekte sollen anschließend über längere Zeiträume hinweg gewerbsmäßig veräußert worden sein.

Neben dem materiellen Verlust, den der illegale Kulturgüterhandel durch den Entzug aus dem öffentlichen Zugriff verursacht, wiegen die damit verbundenen Verluste für die Wissenschaft häufig noch schwerer. Bei den Raubgrabungen kommt es zum Verlust des sogenannten Fundkontexts. Archäologische Objekte entfalten ihren wissenschaftlichen und somit historischen Wert erst im Zusammenhang mit ihrer Lage, Schichtung und Umgebung. Wird dieser Kontext zerstört, ist der Erkenntnisverlust irreversibel.

“Kulturgüter sind mehr als historische Objekte. Sie sind Ausdruck unserer kulturellen Entwicklung und kollektiven Erinnerung. Das Kulturgutschutzgesetz definiert Kulturgut daher bewusst weit – als bewegliche Gegenstände von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert”, erläutert die Leiterin der Pressestelle des LKA, Lisa Schröder.

“Illegale Sondengänge und Raubgrabungen sind keine harmlose Freizeitbeschäftigung. Wer ohne Genehmigung gezielt nach archäologischen Objekten sucht und diese an sich nimmt oder veräußert, begeht eine Straftat. Auch das häufig vorgebrachte Argument, man “rette” Kulturgüter, greift nicht. Viele Fundstellen sind der Wissenschaft bekannt und werden bewusst nicht ausgegraben, um sie für zukünftige Forschungsmethoden zu erhalten. Unkontrollierte Eingriffe führen hingegen zur dauerhaften Zerstörung wertvoller Informationen.”

Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, aktiv zum Schutz des kulturellen Erbes beizutragen und ohne behördliche Genehmigung keine eigenständigen Grabungen durchführen. Archäologische Funde sind unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. (sta/LKWBW)

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